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Versicherung für Wellnessberufe und Bewegungsberufe
Yoga, Personal Training, Ernährungscoaching oder Achtsamkeitscoaching: Du arbeitest mit Menschen und ihrem Körper, ohne Heilbehandlung. Wir zeigen dir, welche Absicherung zu deinem Angebot passt, und wo die Grenze zu echten Heilberufen verläuft.

Wellnessberufe und Bewegungsberufe wie Yogalehrer:innen, Personal Trainer:innen oder Ernährungscoaches arbeiten körpernah mit Kund:innen, ohne eine Heilbehandlung im medizinischen Sinn durchzuführen. Daraus entstehen vor allem Haftungsfragen bei Personenschäden und Beratungsfehlern. Wichtig ist die klare Abgrenzung: Sobald heilkundliche oder therapeutische Leistungen dazukommen, gelten andere Regeln und Versicherungsanforderungen.
Wichtig: Diese Seite richtet sich an Wellnessberufe und Bewegungsberufe ohne Heilbehandlung. Wenn du heilkundlich oder therapeutisch tätig bist, etwa als Heilpraktiker:in oder in einem anerkannten Heilberuf, ist unsere Spezialseite heilberufe-versichert die passende Anlaufstelle.
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Aus dem Studioalltag
In deinem Yogakurs verletzt sich eine Teilnehmerin bei einer Übung und macht dich verantwortlich. Parallel fragt ein Kunde nach einer Erstattung, weil ein Ernährungstipp angeblich falsch war, und auf deiner Buchungsplattform gibt es ein Datenleck. Hier zeigt sich, wie wichtig die richtige Haftpflicht und eine saubere Grenze zur Heilbehandlung sind, und dass deine Absicherung genau zu deinem Wellnessangebot passt.
Das brauchst du wirklich
- 1 Haftpflicht passend zu deinem Angebot (Kurse, Coaching, eigene Räume)
- 2 Klare Abgrenzung zur Heilbehandlung, sonst greift die Police nicht
- 3 Cyberbaustein für Onlinekurse und Buchungsdaten
- 4 Einkommensabsicherung (Krankentagegeld, BU) nach Budget
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Wellnessabsicherung besprechenHäufige Fragen
Welche Haftpflicht brauche ich als Yogalehrer:in oder Personal Trainer:in?
Für Personenschäden in deinen Kursen oder Räumen ist die Betriebshaftpflicht zentral, für Beratungsfehler die Berufshaftpflicht. Viele Wellnessberufe und Bewegungsberufe brauchen eine Kombination. Wir gehen dein konkretes Angebot mit dir durch und ordnen es ein.
Bin ich hier richtig oder gehöre ich zu den Heilberufen?
Diese Seite ist für Wellnessberufe und Bewegungsberufe ohne Heilbehandlung gedacht. Wenn du heilkundlich oder therapeutisch tätig bist, etwa als Heilpraktiker:in, ist unsere Spezialseite heilberufe-versichert die passende Anlaufstelle. Im Zweifel klären wir gemeinsam, wo deine Tätigkeit einzuordnen ist.
Warum ist die Abgrenzung zur Heilbehandlung versicherungsrelevant?
Versicherungen für Wellnessberufe und Bewegungsberufe gehen davon aus, dass keine Heilbehandlung erfolgt. Bietest du tatsächlich heilkundliche Leistungen an, ohne das anzugeben, kann der Schutz im Ernstfall nicht greifen. Deshalb ist die korrekte Tätigkeitsbeschreibung so wichtig.
Brauche ich für Onlinekurse eine zusätzliche Absicherung?
Onlineangebote bringen Datenrisiken und Datenschutzrisiken mit sich, etwa Buchungsdaten und Teilnehmerdaten. Hier kann ein Cyberbaustein sinnvoll sein. Für die fachliche Haftung deiner Inhalte bleibt die Berufshaftpflicht maßgeblich.
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